CE-Kennzeichnung
Verordnung (EU) 2017/745 MDR
Die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (EU-Medizinprodukteverordnung) ist das Medizinprodukterecht, das Hersteller einhalten müssen, um Medizinprodukte in der EU in Verkehr zu bringen. Die europäische Medical Device Regulation (MDR / VO (EU) 2017/745) trat 2017 in Kraft und stellt Anforderungen an Benannte Stellen, Händler, Importeure sowie Gesundheitseinrichtungen wie bspw. Krankenhäuser. Die EU-Medizinprodukteverordnung ersetzt die Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (Medizinprodukterichtlinie/MDD), sowie die Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare Medizinprodukte (AIMDD). Der Geltungsbeginn der MDR war der 26. Mai 2021, die Übergangsbestimmungen dauern jedoch noch bis zum 31. Dezember 2028 an. Als Benannte Stelle ist mdc Ihr kompetenter Partner im Rahmen der CE-Zertifizierung nach den neuen Regularien (EU) 2017/745
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Leistungsspektrum für die CE-Zertifizierung von Medizinprodukten
Im Auftrag der Hersteller führen wir im Rahmen der Konformitätsbewertung der Produkte und Qualitätsmanagementsysteme die erforderlichen Zertifizierungen nach der Verordnung (EU) 2017/745 als Benannte Stelle durch. Unsere Leistung umfasst Konformitätsbewertungsverfahren für alle Hersteller von nahezu allen aktiven und nichtaktiven Produkten, im Detail für Hersteller von Serienprodukten, der Klassen IIa, IIb und III, sowie Produkten der Klassen Ir, Is, Im.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind hierbei sowohl die Überprüfung des QM-Systems in den Betriebsstätten des Herstellers und seiner Unterauftragnehmer als auch die Überprüfung der Technischen Dokumentationen der betroffenen Produkte unter Berücksichtigung der Risikoklasse. Hierfür steht uns neben branchenerfahrenen Auditoren eine Vielzahl von Fachexperten mit langjähriger Erfahrung in Industrie, Kliniken, Prüflaboratorien oder bei Benannten Stellen zur Verfügung.
Klassifizierung | Von mdc angebotene Bewertungsverfahren |
---|---|
Produkte der Klasse Is, Im, Ir | Verfahren nach Anhang IX, Kapitel I & III oder Verfahren nach Anhang XI, Teil A |
Produkte der Klasse IIa | Verfahren nach Anhang IX, Kapitel I & III oder Verfahren nach Anhang XI, Teil A |
Produkte der Klassen IIb, nicht implantierbar oder einfache implantierbare Produkte nach Art. 53 (4, zweiter Absatz) MDR | Verfahren nach Anhang IX, Kapitel I & III |
Alle anderen implantierbaren Produkte der Klasse IIb Alle Produkte der Klasse III | Verfahren nach Anhang IX, Kapitel I & III zusammen mit Verfahren nach Anhang XI, Kapitel II |
Unsere Zertifizierung wird von unseren Kooperationspartnern für die Produktzulassung in der Ukraine anerkannt.
Leistungen für Drittänder
Produktzulassung in der Ukraine
Die Produktklassifizierung im Überblick
Die Verabschiedung der Verordnung (EU) 2017/745 im Europäischen Parlament brachte zahlreiche Änderungen für die Zertifizierung von Medizinprodukten mit sich. Die Klassifizierung legt fest, welches Konformitätsverfahren für die Zulassung nötig ist. Die MDR unterteilt dabei Medizinprodukte in die Risikoklassen I, I*, IIa, IIb und III. Abgesehen von der niedrigsten Risikoklasse (Klasse I), ist für die Konformitätsbewertung aller Medizinprodukte eine Benannte Stelle einzubeziehen – in unterschiedlicher Tiefe, abhängig vom Patientenrisiko.
Da die MDR als europäische Verordnung unmittelbar anwendbares Recht ist und die vorher gültigen Richtlinien ersetzt, müssen Hersteller verpflichtend alle Produkte erneut auf Konformität überprüfen lassen. Ein solches Konformitätsbewertungsverfahren nach MDR entspricht einer Neu-Zertifizierung und ist für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten in Europa zwingend notwendig.
An Zertifizierungen Interessierten bieten wir die Möglichkeit zu einem ersten Informationsaustausch.
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Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens
Hier sehen Sie den beispielhaften Ablauf eines mdc Zertifizierungsverfahrens im Bereich Medizinprodukte im Rahmen der CE-Kennzeichnung erforderlichen Zertifizierungen nach der Verordnung (EU) 2017/745.
MDR Dokumente
Übersicht von mdc-Dokumenten zur MDR, die von Interesse sein könnten
01
Vorbereitung
- Anfrage durch den Interessenten mit detaillierter Darstellung der Produkte und deren Zweckbestimmung sowie Produktionsstätten und Lieferanten
- Vorprüfung und Angebot
- Antrag einschließlich der vollständigen Produktliste
- Vertrag
02
Begutachtung
- Prüfung der Technischen Dokumentation (einschl. SSCP)
- Besondere Verfahren
- Prüfung der QM-Dokumente
- Audit vor Ort (2-stufig)
- Bewertungsübersicht
03
Zertifizierung
- Bewertung
- Entscheidung
- Ausstellung der Bescheinigung
04
Überwachung
- Prüfung der Technischen Dokumentation (Stichproben)
- Bewertung der Sicherheitsberichte (PSUR)
- Bewertung von Aktualisierungen des SSCP
- Überwachungsaudits
- Anzeige und Bewertung von Änderungen
- Unangekündigte Audits und Produktprüfungen
05
Re-Zertifizierung
- Vorbereitung
- Begutachtung
- Zertifizierung
Zusatzleistungen die von Interesse sein könnten
EN ISO 13485
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Produkt EN ISO 13485
Drittländer
2017/746 (IVDR)
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Produkt 2017/746 (IVDR)
FAQ
Übergangsfristen der MDR
Am 07. März 2023 verlängerte der europäische Rat mit der Verordnung (EU) 2023/607, die ursprünglich festgelegten Übergangsfristen für die Re-Zertifizierung in der europäischen Medizinprodukteverordnung. Dadurch soll drohenden Engpässen in der Versorgung mit Medizinprodukten vorgebeugt werden. Durch die neuen Fristen werden Benannte Stellen entlastet und Zeit verschafft um Konformitätsverfahren mit Medizinprodukten rechtzeitig abschließen zu können.
Abhängig von der Risikoklassifizierung gelten verschiedene Übergangsfristen für die Umsetzung der neuen Verordnung.
- 26.05.2026: Sonderanfertigungen der Klasse III
- 31.12.2027: Medizinprodukte mit hohem Risiko:
Medizinprodukte der Klasse III sowie implantierbare Produkte der Klasse IIb (Ausnahmen gemäß Art. 53 (4, zweiter Absatz) MDR) - 31.12.2028: Medizinprodukte mit mittlerem Risiko: Medizinprodukte der Klasse IIa, alle weiteren Medizinprodukte der Klasse IIb, Produkte der Klasse Is und Im, Produkte welche unter MDR ein Zertifikat einer Benannten Stelle benötigen und unter MDD keines benötigen
- besondere Übergangsfristen für Produkte nach Anhang XVI MDR (Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung)
Um die verlängerten Übergangsfristen für die MDD- oder AIMDD-Zertifikate in Anspruch nehmen zu können, müssen Hersteller für die betroffenen Produkte einen Vertrag zur Zertifizierung nach MDR mit einer Benannten Stelle geschlossen haben. Als Nachweis der weiteren Gültigkeit der Richtlinien-Zertifikate kann durch die Benannte Stelle ein “Confirmation Letter” ausgestellt werden.
Was regelt die Medizinprodukteverordnung?
Die Verordnung (EU) 2017/745 regelt die Anforderungen an Medizinprodukte für den europäischen Markt. Als europäische Verordnung ist die MDR unmittelbar geltendes Recht und muss nicht – im Gegensatz zu den bisherigen europäischen Verordnungen – in internationales Recht umgesetzt werden.
Der Schwerpunkt der Regelungen liegt in den Anforderungen an den Marktzugang und damit an die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Produkte über den gesamten Lebenszyklus.
Die umfangreichen Anforderungen gelten sowohl für die Zulassungsphase (Pre-market-Phase), als auch für die Post-Market-Phase (Post-Market Surveillance, Vigilanz).
In der Umsetzung bedeutet dies, erhöhte gesetzliche Anforderungen für die Hersteller sowie alle weiteren Beteiligten in der Vertriebskette sowie Anwender von Medizinprodukten. Ein besonderer Schwerpunkt der neuen Regelungen liegt auf der Aussagekraft und Qualität von klinischen Daten. Daneben beinhaltet die MDR auch eine Höher- Klassifizierung bestimmter Produkte sowie erweiterte Vorgaben für den Inhalt der Technischen Dokumentation. Auch die Überwachung und Rückverfolgbarkeit durch eine eindeutige Produktidentifikation (UDI – Unique Device Identifier) nach dem Inverkehrbringen ist eine Neuerung, welche dem internationalen Trend folgt. Die bisherigen nationalen Register-Datenbanken werden außerdem durch eine europäische Datenbank (EUDAMED) ersetzt. Dies beinhaltet sowohl die Registrierung von Herstellern und Medizinprodukten als auch die Meldung von Vorkommnissen und Korrekturmaßnahmen, die Registrierung von Zertifikaten sowie die Dokumentation über klinische Prüfungen.
Als Benannte Stelle nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte unterstützen wir Sie bei der Zertifizierung und begleiten Sie bei Ihrem Konformitätsbewertungsverfahren.
Welche Vorteile hat die MDR?
Die MDR ist eine europäische Verordnung und damit unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten der EU und hat mit 26. Mai 2021 die bisher geltenden Richtlinien abgelöst. Für einige Produkte existieren noch weitergehende Übergangsfristen (“Übergangsfristen der MDR”) (bis Ende 2027 oder Ende 2028). Das neue Regelwerk ist nach Ablauf der Übergangsfristen das einzige anwendbare Regelwerk in der Europäischen Union, um ein Produkt in Verkehr zu bringen. Bestandsschutz besteht nur für die physischen Produkte, welche bereits in der Vertriebskette sind oder in Betrieb genommen wurden.
Ziel des neuen Regelwerks für Patienten sind höhere Anforderungen an Nachweise für die Sicherheit und insbesondere die klinische Leistungsfähigkeit, so dass sich der einzelne Anwender oder Patient auf die hohe Qualität der Produkte verlassen kann.
Für Hersteller hat die MDR den Vorteil, dass es sich um europäisches Recht handelt. Ziel ist eine europaweite harmonisierte Auslegung der Anforderungen an Medizinprodukte, so dass für alle Hersteller – unabhängig vom Standort – die gleichen Anforderungen gelten.
Welche Anforderungen stellt die MDR an Hersteller und deren Medizinprodukte?
Die MDR stellt umfassende Anforderungen an Hersteller und beteiligte Akteure.
Produktübergreifende Anforderungen der MDR
-
Qualitätsmanagementsystem
-
Risikomanagementsystem
-
Verantwortliche Person („Person responsible for Regulatory Compliance”)
Produktspezifische Anforderungen der MDR
-
Klassifizierung der Produkte
-
Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen und Technische Dokumentation
-
Klinische Bewertung (ggf. mit Klinischer Prüfung)
-
Unique Device Identification (UDI)
-
Kennzeichnung / Labeling
-
Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung
-
Post-Market Surveillance und Vigilanz
Welche Unterschiede bestehen zwischen der MDR und der MDD und AIMDD?
Der augenscheinlichste Unterschied ist, dass die Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) unmittelbar geltendes europäisches Recht ist, während die Medizinprodukterichtlinien 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD), sowie 90/385/EWG über aktive implantierbare Medizinprodukte (AIMDD) zuerst in nationales Recht (z.B. Medizinproduktegesetz / MPG) implementiert werden müssen. In der Vergangenheit hat sich Potential für die Harmonisierung bei der nationalen Umsetzung der Richtlinien gezeigt. Nachdem dieser weitere Schritt der Gesetzgebung entfällt, gelten die selben Anforderungen an Produkte in ganz Europa.
Der zweite offensichtliche Unterschied ist der Umfang. Während die Medizinprodukte-Richtlinie (MDD) alle Anforderungen an Medizinprodukte in 23 Artikeln auf 25 Seiten geregelt hat, umfasst die MDR 123 Artikel in 121 Seiten. Dabei ist zu beachten, dass keine der Anforderungen der Richtlinien gestrichen wurde, es kamen jedoch zahlreiche Neuerungen hinzu.
- Vergrößerter Anwendungsbereich: Integration aller Produkte für die Reinigung, Sterilisation oder Desinfektion anderer Medizinprodukte, wiederaufbereitete Einmal-Medizinprodukte und bestimmte nicht-medizinische Produkte
- Neubewertung der Risikoeinstufung verschiedener Produkte
- Detaillierte Darlegung an das QM-System bei Herstellern
- Neue Kennzeichnungspflicht: Einführung eines Systems zur Identifizierung und Rückverfolgung von Produkten (Unique Device Certification (UDI))
- Höhere Anforderungen an Technische Dokumentation (TD)
- Höhere Anforderungen an die Qualität der Nachweise der klinischen Leistungsfähigkeit
- Anforderungen an das Fachwissen und die Qualifikation der verantwortlichen Person
- Strengere Anforderungen an Benannte Stellen: Anforderungen an die Prozesse, Qualifikationsanforderungen an das Personal, sowie ein komplexes Verfahren zu Benennung und Überprüfung
- Einführung einer Konsultation durch ein unabhängiges Expertengremium bei der klinischen Bewertung spezieller Hochrisiko-Produkte
- Sicherheitsansatz für den gesamten Produktlebenszyklus
- Gesteigerte Transparenz und Zusammenarbeit durch Datensammlung über Unternehmen, sowie über Produkte und UDIs in der neuen Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED)
- Anforderungen an den Vertrieb von Medizinprodukten über das Internet bzw. an den Fernabsatz
Diese Änderungen führen bei den Herstellern zu einem erhöhten Aufwand bei der Implementierung des Qualitätsmanagementsystems. Daraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Planung, Durchführung und Bewertung der Anforderungen (Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen nach Anhang I MDR) sowie an die Darstellung in der Technischen Dokumentation.
Die erhöhten Anforderungen an die Benannten Stellen führen auf der anderen Seite zu einem erhöhten administrativen Aufwand, aber auch zu einer Erhöhung der Zeiten für das Audit vor Ort und die Prüfung der Technischen Dokumentation.
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