Zertifikats-
Gültigkeitsprüfung

Service

In unserer Zertifikatsdatenbank, der Zertifikats-Gültigkeitsprüfung, können Sie von uns ausgestellte Zertifikate suchen und die Echtheit überprüfen.
Geben Sie bitte unten die Ihnen vorliegende Zertifikatsnummer ein.

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Liste der
Zertifikatsfälschungen

Diese Auflistung von gefälschten Zertifikaten basiert auf Angaben, die der mdc medical device certification GmbH in Form einer bildhaften Darstellung zu Kenntnis gelangt sind.
mdc liegen in der Regel keine Erkenntnisse vor, wer der Urheber oder Verbreiter der Fälschungen ist. Die nachfolgend dargestellten Daten zeigen die Angaben auf den gefälschten Zertifikaten. Unbenommen davon können Zertifikate mit Teilen dieser Daten gültig sein

Wissenswertes über die Gültigkeit eines Zertifikates

Es können alle durch mdc seit 2014 ausgestellte Zertifikate nach QM-Normen, also der EN ISO 13485 und 9001, ferner alle Bescheinigungen nach europäischen Richtlinien 93/42/EWG und 98/79/EG sowie zu den Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und 2017/746 (IVDR) geprüft werden.

Hierzu geben Sie die Registriernummer der zu prüfenden Zertifikate oder Bescheinigung ein. Es wird angezeigt, ob die Bescheinigung gültig ist. Außerdem werden Zertifizierungsgrundlage und der Geltungsbereich ausgegeben. Ebenso werden die auf der Bescheinigung vermerkte Laufzeit und zertifizierten Standorte angezeigt. Die Rückmeldung der Prüfung gibt gültige Bescheinigungen derselben Zertifizierungsgrundlage bei dem jeweiligen Unternehmen aus, wenn die angefragte Bescheinigung selbst nicht mehr gültig ist.

Nicht geprüft werden können Präqualifizierungs-Bescheinigungen nach § 126 SGB V.

Ein Zertifikat ist bis zum Ende seiner Laufzeit gültig, sofern es nicht gekündigt, ausgesetzt, entzogen oder durch eine andere Bescheinigung ersetzt wurde. Zertifikate nach QM-Normen sehen eine Regellaufzeit von 3 Jahren, Bescheinigungen nach den europäischen Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und 2017/746 (IVDR) eine Regellaufzeit von 5 Jahren vor.

Bescheinigungen verlieren spätestens am Ende der Laufzeit ihre Gültigkeit. Der Konformitätsbewertungsprozess sieht daher eine Rezertifizierung vor. Nach erfolgreicher Rezertifizierung wird ein neues Zertifikat ausgestellt.

Die Verordnungen (EU) 2023/607 und 2024/1896 sehen längere Laufzeiten für bestimmte Bescheinigungen in der Übergangszeit von der europäischen Richtlinie 93/42/EWG (MDD) zur Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) bzw. der europäischen Richtlinie 98/89 EG (IVDD) zur Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) vor. Diese längeren Gültigkeiten werden in der Prüfung entsprechend angezeigt.

Abgelaufene Bescheinigungen werden als ungültig angezeigt. Bestehen jedoch andere gültige Bescheinigungen derselben Zertifizierungsgrundlage bei dem jeweiligen Unternehmen, so wird dies durch die Zertifikatsprüfung angezeigt.

Bescheinigungen können vor Ende der Laufzeit ungültig werden, wenn sie z.B. durch neue, geänderte Bescheinigungen ersetzt werden oder die Zertifizierung während der Laufzeit gekündigt, ausgesetzt oder entzogen wurde.

Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf. Wir werden prüfen, ob es sich bei der Ihnen vorliegenden Bescheinigung um eine Fälschung handelt.

Gefälschte Bescheinigungen suggerieren eine unwahre Konformitätsaussage und stellen dadurch ein potentielles Risiko dar. Daher sind wir rechtlich verpflichtet, jede uns zur Kenntnis gelangte Fälschung behördlich anzuzeigen sowie öffentlich über diese zu Informieren. Eine Liste der uns bekannt gewordenen Zertifikatsfälschungen finden Sie hier.

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