CE-Kennzeichnung Medizinprodukte
und In-vitro Diagnostika
Im Bereich der CE-Kennzeichnung decken wir ein breites Produktspektrum unter der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und der Verordnung (EU) 2017/746 für In-vitro-Diagnostika (IVDR) ab.
Unter den Verordnungen
(EU) 2017/745
(EU) 2017/746
CE KENNZEICHNUNG
Die Europäischen Verordnungen über Medizinprodukte (MDR – Verordnung (EU) 2017/745) sowie über in-vitro Diagnostika (IVDR – Verordnung (EU) 2017/746) definiert Marktzugangsvoraussetzungen für Medizinprodukte. Der Hersteller ist in der Verantwortung, das Erfüllen der Anforderungen zu bewerten und zu bestätigen. Auf dieser Basis kann er die Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen erklären, eine Konformitätserklärung ausstellen und darf als Nachweis das CE-Kennzeichen anbringen.
Mit dem CE-Zeichen, dokumentiert der Hersteller, dass seine Produkte die lückenlose Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und damit die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme der Produkte auf dem europäischen Markt besteht. Das CE-Zeichen ist demnach der Nachweis, für die Konformität eines Medizinprodukts mit den EU-Verordnungen MDR bzw. IVDR. Für den Nachweis muss der Medizinproduktehersteller ein Qualitätsmanagementsystem etablieren, das unter anderem für jedes Produkt die Durchführung eines Risikomanagementprozess (Minimierung von Risiken) und einer klinischen Bewertung (MDR) / Leistungsbewertung (IVDR) sicherstellt.
Im einfachsten Fall (Medizinprodukte der Klasse I oder in-vitro Diagnostika der Klasse A – Produkte mit besonders niedrigem Risiko) geschieht diese Konformitätsbewertung durch den Hersteller eigenverantwortlich.
Mit zunehmendem Produktrisiko (Risikoklassen IIa, IIb und III bzw. der Klassen Asteril, B, C und D) ist die eigenverantwortliche Konformitätserklärung nicht ausreichend. Der Hersteller muss zusätzlich eine Benannte Stelle (Notified Body) in das Konformitätsbewertungsverfahren einbinden, welche die Ergebnisse des Herstellers überprüft und die Tätigkeiten des Herstellers überwacht.
Im Rahmen der CE-Kennzeichnung bieten wir eine breite Produktpalette für die Konformitätsbewertungsverfahren unterschiedlichster Produkte unter der Verordnung (EU) 2017/745 für Medizinprodukte (MDR) und der Verordnung (EU) 2017/746 für In-vitro Diagnostika (IVDR) an.
Unter der Verordnung (EU) 2017/745
CE KENNZEICHNUNG
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Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Produkt 2017/745 (MDR)
Unter der Verordnung (EU) 2017/746
CE KENNZEICHNUNG
Mehr Informationen
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(EU) 2017/745
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(EU) 2017/746
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Anforderungen an die CE-Kennzeichnung
Ziel der CE-Kennzeichnung ist es, die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EU-Vorschriften zu dokumentieren.
Dies startet bereits im Rahmen der Produktentwicklung, welche gemäß eines dokumentierten, gelenkten Prozesses erfolgen muss. Der Hersteller muss – unter Berücksichtigung der Anforderungen der Anhänge II und III der MDR sowie IVDR eine Technische Dokumentation etablieren. Diese enthält eine eindeutige Beschreibung der Zweckbestimmung des Medizinproduktes, einschließlich der klinischen Anwendung und Zielgruppe sowie Indikationen und Kontraindikationen. In jedem Fall müssen die Prozesse zur Auslegung (Entwicklung), Produktion und Qualitätskontrolle beschrieben sein. Wenn produktkritische Prozesse außerhalb des direkten Lenkungsbereiches des Herstellers durchgeführt werden, müssen auch diese ausgegliederten Prozesse dargelegt werden.
Für alle Produkte müssen das Risikomanagement, einschließlich der Gebrauchstauglichkeit sowie eine klinische Bewertung bzw. Leistungsbewertung geplant, dokumentiert und bewertet werden und als Bestandteil der Technischen Dokumentation vorliegen. Ebenso müssen die Planung und Auswertung über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS) dargelegt werden. Darüber hinaus sind weitere Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen festgelegt, welche – sofern für das Produkt zutreffend – durch den Hersteller belegt werden müssen. Diese umfassen beispielsweise die biologische Bewertung, elektrische Sicherheit und EMV, Software, die Stabilität, Anforderungen an Produkte mit Arzneimittelkomponenten, biologischem Gewebe oder stoffliche Produkte, sowie sterile Produkte bzw. Aufbereitung und Aufbereitbarkeit.
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FAQ
Welche Anforderungen müssen in einem Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen werden?
Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahren müssen Medizinprodukte strenge Anforderungen erfüllen.
Darunter fallen im Bereich Sicherheit die
- Analyse, Bewertung und Minimierung von Risiken und Nebenwirkungen
- Sicherstellung der biologischen Verträglichkeit
- Gewährleistung der mechanischen, elektrischen und elektromagnetischen Sicherheit
- Überprüfung von möglichen Produktkombinationen
- Vollständigkeit und Verständlichkeit der Sicherheits-und Gebrauchsanweisung
im Bereich Leistungsfähigkeit und Nutzen die
- Klinische oder diagnostische Bewertung
- Einhaltung der ausgeschriebenen Produkteigenschaften und Spezifikationen
- Sicherstellung des therapeutischen oder diagnostischen Nutzens
- Gewährleistung der Messsicherheit
sowie die Überwachung des Herstellers und des Medizinproduktes über den gesamten Produktlebenszyklus.
Wer kontrolliert die Einhaltung der CE-Kennzeichnung?
Die Umsetzung der EU-Verordnungen zur CE-Kennzeichnung werden durch staatliche Marktüberwachungsbehörden kontrolliert.
Diese sind in jedem europäischen Mitgliedsstaat festgelegt. Eine Besonderheit in Deutschland ist auf Grund des föderalen Systems, dass neben Bundesbehörden die Überwachung insbesondere in der Verantwortung der Landesbehörden liegt.
Daneben werden Hersteller durch Benannte Stellen im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren hinsichtlich der kontinuierlichen Aufrechterhaltung der Konformität überwacht.
Wie oft muss die CE-Kennzeichnung erneuert werden?
Die CE-Kennzeichnung hat kein Ablaufdatum. Wenn es aber zu Änderungen am Produkt kommt, muss ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden, ansonsten führt die Veränderung automatisch zum Verlust der CE-Kennzeichnung.
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