Präqualifizierung
§126 SGB V
Präqualifizierungsstelle für die Hilfsmittelversorgung
Die Präqualifizierung von Leistungserbringern stellt eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung dar. Diese löste im Jahr 2011 die vorher gültige „Kassenzulassung“ für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich ab und ist mittlerweile verpflichtend für alle Unternehmen, die Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen schließen und abrechnen wollen.
Präqualifizierung für Leistungserbringer
Als akkreditierte Präqualifizierungsstelle sind wir für alle Leistungserbringer aus den Hilfsmittelbereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Hörakustik, Augenoptik sowie weitere Hilfsmittel („Versorgungsbereiche aus Scope 6“) tätig. Damit stehen wir Ihnen mit unserer Dienstleistung für fast alle Versorgungsbereiche zur Verfügung.
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Leistungsspektrum für die Präqualifizierung im Gesundheitswesen
Von Beginn der Präqualifizierung im Jahr 2011 an sind wir als Präqualifizierungsstelle aktiv und seit dem 01.02.2019 offiziell durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 akkreditiert.
Unsere langjährige Erfahrung in der Präqualifizierung und Zertifizierung von Leistungserbringern steht als Garant für eine kompetente Dienstleistung. Sie erhalten von uns alle erforderlichen Informationen und auf Sie zugeschnittene Unterlagen zur Präqualifizierung. Begehungen bei unseren Kunden werden von qualifizierten Auditoren und Begehern durchgeführt, die über langjährige Branchenerfahrung verfügen.
Im Rahmen der Präqualifizierung werden sensible Informationen von Unternehmen und Personen geprüft. Unabhängigkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Vertraulichkeit sind wesentliche Säulen unseres Handelns und durch unsere Akkreditierungen und behördlichen Benennungen belegt.
Als Marktführer für QM-Zertifizierungen für Leistungserbringer der Hilfsmittelversorgung bieten wir QM-Zertifizierung und Präqualifizierung aus einer Hand an.
Vorteile einer Präqualifizierung
Mit einer nachgewiesenen Präqualifizierung durch eine akkreditierte Präqualifizierungsstelle weisen Leistungserbringer der Hilfsmittelversorgung ihre Eignung nach, um Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen schließen zu können und erbrachte Leistungen abrechnen zu können. Dadurch entfallen individuelle Einzelfallprüfungen jeder Krankenkasse zur Feststellung der Eignung des Hilfsmittelanbieters.
Die Präqualifizierungsstelle der mdc führt bundesweit für Leistungserbringer Präqualifizierungsverfahren durch
Präqualifizierungsverfahren bieten wir u.a. für folgende Tätigkeitsfelder (Versorgungsbereiche) an:
- Orthopädietechnik
- Orthopädieschuhtechnik
- Sanitätshäuser / Fachhandel
- Reha-Technik
- Medizintechnik
- Homecare
- Augenoptik
- Hörakustik
- Diabetikerbedarf
- Friseur (Zweithaarversorgung)
- Apotheke
- Pflegedienste
- Pflegeheime
- Hebammen
- Rehabilitationslehrer/-in für Blinde und Sehbehinderte
Begehungen vor Ort
Begehungen sind vor allem für die mit handwerklichen Tätigkeiten verbundenen Versorgungsbereiche verpflichtend durchzuführen. Sämtliche Versorgungsbereiche sind sogenannten Scopes zugeordnet, aus diesen wird die Begehungspflicht erkennbar.
An einer Präqualifizierung Interessierten bieten wir die Möglichkeit zu einem ersten Informationsaustausch.
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Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens
Hier sehen Sie den beispielhaften Ablauf eines mdc Präqualifizierungsverfahrens.
Präqualifizierung Dokumente
Übersicht von mdc-Dokumenten zur Präqualifizierung, die von Interesse sein könnten
01
Vorbereitung
- Anfrage
- Antrag
- Antragsbestätigung
02
Evaluierung
- Prüfung der Unterlagen und Nachweise
- Prüfung der Fotodokumentation (falls zutreffend)
- Begehung vor Ort (falls zutreffend)
03
Präqualifizierung
- Bewertung im 4-Augen-Prinzip
- Entscheidung
- Zertifikatserteilung
- Präqualifizierungsstelle der mdc übermittelt dem GKV-Spitzenverband das Ergebnis der Zertifizierungsentscheidung
- GKV-Spitzenverband stellt die Informationen über den Umfang der Versorgungsberechtigung gemäß § 126 SGB V, Abs. 1a, Satz 8 allen gesetzlichen Krankenkassen in elektronischer Form zur Verfügung.
04
Überwachung
Präqualifizierungszertifikate sind auf maximal fünf Jahre befristet. Während dieser Laufzeit sind bis zu zwei Überwachungen notwendig. Wir informieren Sie rechtzeitig und sorgen für eine ressourcenoptimierte Abwicklung, z.B. zeitliche und räumliche Zusammenlegung von Begehungen, Kombination von Begehungen mit QM-Audits.
- Prüfung der Unterlagen und Nachweise
- Prüfung der Fotodokumentation (falls zutreffend)
- Begehung vor Ort (falls zutreffend)
05
Re-Präqualifizierung
- Vorbereitung
- Evaluierung
- Präqualifizierung
Präqualifizierungsstelle Berlin
Ernst-Augustin-Straße 2 / 12489 Berlin
Präqualifizierungsstelle
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FAQ Präqualifizierung
Wie senden Sie uns Ihren Präqualifizierungsantrag zu?
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag gern per E-Mail an pq[at)mdc-ce.de oder auch per Post nach Berlin an die oben genannte Adresse.
Was kostet eine Präqualifizierung?
Die Kosten einer Präqualifizierung richten sich nach dem Umfang der benötigten Versorgungsbereiche. Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in unserem Serviceportal.
Wie kann ich die Präqualifizierungsstelle wechseln?
Sie möchten die Präqualifizierungsstelle wechseln? Gerne können Sie bei uns Anträge für Erst- oder Re-Präqualifizierungen stellen.
Eine Übertragung eines laufenden Zertifikates ist nur möglich, sofern die bisherige akkreditierte Präqualifizierungsstelle über keine Akkreditierung mehr verfügt oder ihren Betrieb einstellt.
Was versteht man unter Präqualifizierung im Hilfsmittelbereich?
Mit der Präqualifizierung weisen Leistungserbringer ihre technische und persönliche Eignung nach, um Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen schließen zu dürfen und damit ihre erbrachten Leistungen auch abrechnen zu können. Erteilte Präqualifizierungen, müssen von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannt werden.
Ist eine Präqualifizierung Pflicht?
Die Präqualifizierung ist Grundvoraussetzung für Leistungserbringer, um einen Vertrag zur Hilfsmittelversorgung mit den Krankenkassen zu schließen und damit verpflichtend. In Einzelfällen kann eine Präqualifizierung entbehrlich sein. Apotheken benötigen für apothekenübliche Hilfsmittel hingegen keine Präqualifizierung.
Wie lange ist eine Präqualifizierung gültig?
Eine Präqualifizierung ist maximal 5 Jahre gültig.
Wie erfahren Krankenkassen von einer erfolgreichen Präqualifizierung?
Im Anschluss an das Präqualifizierungsverfahren übermittelt die Präqualifizierungsstelle dem GKV-Spitzenverband das Ergebnis der Zertifizierungsentscheidung. Dieser stellt die Informationen über den Umfang der erteilten Präqualifizierung allen gesetzlichen Krankenkassen in elektronischer Form zur Verfügung.
Wie ist das Verfahren bei einer Re-Präqualifizierung? Müssen alle Nachweise bei einer Re-Präqualifizierung neu eingereicht werden?
Die Erneuerung einer Präqualifizierung hat den gleichen Umfang wie eine Erst-Präqualifizierung. Sämtliche Unterlagen sind erneut einzureichen, auch wenn diese bereits bei vorherigen Präqualifizierungen bereits eingereicht wurden. Die zu erfüllenden Anforderungen für die Re-Präqualifizierung richten sich immer nach dem aktuellen Stand der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands.
Können neue Versorgungsbereiche bei einer bestehenden Präqualifizierung ergänzt werden?
Ja – eine Änderung der bestehenden Präqualifizierung ist immer möglich – vorausgesetzt, alle Anforderungen dafür werden erfüllt.
Müssen Änderungen (z.B. Umfirmierung, fachliche Leitung, …) an die PQ-Stelle gemeldet werden?
Ja. Maßgebliche Änderungen müssen der Präqualifizierungsstelle unverzüglich gemeldet werden. Hierzu gehören u.a. Inhaber- oder Rechtsformwechsel, Umfirmierung, Wechsel der fachlichen Leitung, Standortwechsel, umfassende räumliche Änderungen, oder auch die Liquidation eines Unternehmens oder Standortes.
Informiert mdc über Änderungen der Anforderungen?
Bei maßgeblichen Änderungen der Anforderungen durch den GKV-Spitzenverband werden mdc-Kunden informiert, sofern eine Änderung der entsprechenden Präqualifizierung umgehend erforderlich sein sollte. In der Regel weisen wir Sie im Rahmen von Überwachungen oder regulären Verfahren auf Änderungsmöglichkeiten hin. Ggf. benötigen wir dann zusätzliche Unterlagen oder Nachweise. Unabhängig davon sind die jeweils aktuellen Empfehlungen auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes öffentlich zugänglich.
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