Publiziert am:
08. Juli 2024
17. Fortschreibung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes mit Wirkung zum 15.05.2024 in Kraft getreten
Mit der 17. Fortschreibung der Empfehlungen wurden Änderungen in den Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses berücksichtigt sowie Änderungen bei den Qualifikationen für die fachliche Leitung vorgenommen.
Es sind neue Versorgungsbereiche ergänzt worden. So wurden die Versorgungsbereiche 05F „Bandagen, konfektioniert“, 10C „Gehhilfen“, 19D „Pflegehilfsmittel“ sowie 23I „Orthesen, konfektioniert“ gebildet. Für die Hausnotrufgeräte wurde ein eigener Versorgungsbereich geschaffen – 19C. Für die Produktgruppe 30 – Hilfsmittel zum Glukosemanagement wurde ebenfalls neue Versorgungsbereiche eingefügt – 30A, 30B, 30C.
Sämtliche Informationen zur Änderung der Empfehlungen gemäß §126 Absatz 1 Satz 3 SGB V und den zugehörigen aktuellen Kriterienkatalog finden Sie hier auf der Website des GKV-Spitzenverbandes.