Unabhängigkeits- und Interessenserklärung der obersten Leitung:

Die gesamte oberste Leitung der mdc, bestehend aus Geschäftsleitung, den Leitungen der Zertifizierungsstellen, den Bereichsleitungen und dem QMB, erklärt folgendes:
 

  • Nicht nur gesetzliche und normative Anforderungen, sondern der generelle Charakter unserer Tätigkeit als Benannte Stelle und akkreditierte Zertifizierungsstelle gebietet es, dass wir uns zur Einhaltung der Unabhängigkeit, Objektivität, Neutralität und Vertraulichkeit auf allen Ebenen bekennen.
  • Unsere angestellten Mitarbeiter, wie auch unsere externen Mitarbeiter haben sich schriftlich zur Unabhängigkeit, Objektivität, Neutralität und Vertraulichkeit verpflichtet. Aus diesem Grund sind ihnen beratende Tätigkeiten generell untersagt bzw. hierfür im Rahmen der normativen Vorgaben klare Grenzen auferlegt.
  • Wir sind weder Entwickler, Hersteller, Lieferant, Monteur, kommerzieller Käufer, Eigentümer, Wartungsbetrieb oder sonstige Wirtschaftsbeteiligter der Produkte bzw. Dienstleistungen, die wir bewerten.
  • Unsere Vergütung und die Vergütung unserer Mitarbeiter sind weder von der Anzahl noch von den Ergebnissen der durchgeführten Begutachtungen oder sonstigen Konformitätsbewertungstätigkeiten abhängig.
  • Wir sind frei von jeglichen Interessen kommerzieller, finanzieller und sonstiger Art, die uns verleiten könnten, parteiisch oder diskriminierend zu handeln. Insbesondere besitzen wir weder Anteile, Aktien, Anleihen und Investmentzertifikate noch Vermögen oder Verbindlichkeiten, an zu prüfenden oder zu zertifizierenden Unternehmen (ausgenommen sind Aktien oder andere Eigentumsanteile in kollektiv verwalteten Fonds, über deren Auswahl wir keine Kontrolle haben).
  • Wir nehmen weder Vorteile an, noch gewähren wir diese.
  • Sämtliche Entscheidungen über die Erteilung von Zertifikaten werden von festangestelltem Personal getroffen, welches nicht in die Begutachtung einbezogen war. Sollte eine von mdc getroffene Entscheidung bezüglich der Erteilung, Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung einer Zertifizierung wiederholt nicht akzeptiert werden, kann ein neutrales Schiedsverfahren angerufen werden.
     

Die Einhaltung der Unparteilichkeit wird regelmäßig von einem unabhängigen Aufsichtsgremium überprüft und bewertet.

 

Oberste Leitung der mdc, 2024-03-08