Meldung von produktionsfreien
Zeiten und Produktionszeiten

Service

Wie schon die Richtlinien 93/42/EWG (MDD) und 98/79/EG (IVDD) sehen auch die Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und 2017/746 (IVDR) die Durchführung von regelmäßigen unangekündigten Audits vor. Dies betrifft auch die Überwachung von Bestandsprodukten, welche noch über keine Zertifizierung nach den Verordnungen, verfügen.

Für eine effiziente Planung der unangekündigten Audits ist es sinnvoll, dass Sie uns über geplante produktionsfreie Zeiten (z.B. Betriebsferien) Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unterauftragnehmer (bei ausgelagerter Produktion) informieren. Bei einer nicht kontinuierlichen Produktion (insbesondere bei Unterauftragnehmern) können sie uns stattdessen auch über geplante Produktionszeiten informieren.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen die Möglichkeit, uns sowohl produktionsfreie Zeiten als auch Produktionszeiten mitzuteilen. Dieses kann mittels der zur Verfügung gestellten Kalenderfunktion, aber auch mittels des Uploads eines Dokuments erfolgen.

Um die gemeldeten Zeiten angemessen berücksichtigen zu können, sind diese mindestens 3 Monate vorab bekanntzugeben. Bitte beachten Sie, dass aus der Meldung dieser Zeiten kein Anspruch auf Nichtdurchführung oder Durchführung eines unangekündigten Audits zu den gemeldeten Zeiten abgeleitet werden kann.