Anforderungen

Grundlage für die Erteilung einer Präqualifizierung sind die Vorgaben der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sowie die vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen und der Kriterienkatalog. Hier sind die Versorgungsbereiche, die Eignungskriterien und die Art der Nachweisführung beschrieben. Diese Kriterien bestehen aus fachlichen, persönlichen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen, die von Ihnen als Leistungserbringer zur Erlangung einer Präqualifizierung erfüllt werden müssen.

Die Empfehlungen gemäß §126 Absatz 1 Satz 3 SGB V und den zugehörigen aktuellen Kriterienkatalog finden Sie hier.

Wenn Sie mit mdc als Präqualifizierungsstelle zusammenarbeiten, erhalten Sie einen für die vorgesehenen Versorgungsbereiche individualisierten Anforderungskatalog. Somit entfällt die mühsame Suche im umfangreichen Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbands.

Welche Anforderungen konkret auf Sie zutreffen, hängt von der Wahl der Versorgungsbereiche, also vom Umfang Ihres Leistungsangebotes ab.

Die wesentlichen Punkte sind unter anderem:

  • allgemeine Anforderungen an das Unternehmen und die Betriebsstätte
  • Anforderungen an die fachlichen Leitungen (z.B. Qualifikation, Handwerkskarte, Approbation)
  • organisatorische Voraussetzungen (z.B. Beschaffung, Instandhaltung, Reparatur, Hygiene)
  • räumliche Voraussetzungen (z.B. Verkaufsbereich, Beratungsraum, Werkstatt)
  • sachliche Voraussetzungen (z.B. Werkstattausstattung, Refraktionsraum in der Augenoptik, Geräte und Ausstattung für die Hörakustik)
     

Die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen können entweder durch Einreichen von schriftlichen Nachweisen und Fotodokumentation oder durch eine Begehung vor Ort erbracht werden. Bei handwerklichen Tätigkeiten sind Begehungen generell notwendig, in anderen Tätigkeitsfeldern fakultativ.