Präqualifizierung

Die Präqualifizierung beschreibt eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung. Dabei weisen mögliche Lieferanten vorab ihr Fachwissen und ihre Leistungsfähigkeit unabhängig von existierenden Ausschreibungen nach. Da dieses Verfahren zunehmend auch in Deutschland an Bedeutung gewinnt, haben wir uns entschlossen, unser Leistungsspektrum mit dem Angebot der Präqualifizierung zu erweitern.

Zum 1. Januar 2011 wurde die bislang benötige kassenrechtliche Zulassung als Voraussetzung für den Abschluss von Versorgungsverträgen von dem Präqualifizierungsverfahren abgelöst. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 126 SGB V.

Danach müssen Leistungserbringer den Nachweis erbringen, dass sie zur ordnungsgemäßen, fachgerechten Ausübung ihres Berufes befähigt sind, und die Anforderungen an die technische Ausstattung und persönliche Eignung bzw. Leistungsfähigkeit erfüllen. Die bisherigen individuellen Prüfungen der Krankenkassen wurden somit durch das Präqualifizierungsverfahren ersetzt.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema PQ in der Hilfsmittelversorgung erhalten Sie auf der Homepage des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen.