Praxis von Swissmedic im Umgang mit EG-Zertifikaten für Medizinprodukte

Nach der Veröffentlichung der ANSM hat nun auch die Swissmedic eine Vorgehensweise veröffentlicht, um Herstelllern mit Sitz in der Schweiz, deren Benannte Stelle ihre Tätigkeit eingestellt hat, unter gewissen Bedingungen eine Möglichkeit zu geben, Produkte in Verkehr zu bringen, obwohl die nachfolgende Benannte Stelle noch kein Zertifikat ausgestellt hat.

Nach Aussage der Swissmedic wurde eine europäische harmonisierte Vorgehensweise Ende Oktober 2016 verabschiedet.

Mit Ausnahme von Frankreich und  Schweiz ist bisher jedoch kein veröffentlichtes Verfahren aus anderen Ländern bekannt. Betroffenen Herstellern empfehlen wir, frühzeitig mit ihrer zuständigen Behörde in Kontakt zu treten.