14. Fortschreibung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes mit Wirkung zum 01.01.2022

Mit der 14. Fortschreibung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes wurden Änderungen in den Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V berücksichtigt. Die Produktgruppe 25 „Sehhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V wurde verändert und in den Kriterienkatalog übertragen. Für die Übernahme der fachlichen Leitung wurden Qualifikationen verändert und neu aufgenommen.

 

Für die diabetischen Fußversorgung wurde ein eigener Versorgungsbereich, der Versorgungsbereich 31F geschaffen. Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 6 SGB V gelten § 126 und § 127 SGB V auch für bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung. Entsprechende Eignungskriterien für die Versorgung der Versicherten mit Trink- und Sondennahrung sind in dem nun neugeschaffenen Versorgungsbereich 03F enthalten.

 

Für beide neuen Versorgungsbereiche können Erweiterungsanträge gestellt.