Am 16. Februar 2017 wurde das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) abschließend im Bundestag beraten. Dessen Regelungen sollen weitgehend im März 2017 in Kraft treten.
Eine wesentliche Neuregelung ist die Tatsache, dass PQ-Stellen zukünftig nicht mehr durch den GKV Spitzenverband benannt werden, sondern sich einem Akkreditierungsverfahren gemäß ISO/IEC 17065 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) unterziehen müssen. Dieses Akkreditierungsverfahren stellt an die betroffenen Stellen hohe Anforderungen bezüglich Ihrer Unabhängigkeit und ihres QM-Systems. Wir sehen uns hierfür gut gerüstet, da wir, im Gegensatz zu den meisten anderen PQ-Stellen, schon derzeit im Rahmen unser Tätigkeit als Zertifizierungsstelle für QM-Systeme auch über eine Akkreditierung nach ISO/IEC 17065 durch die DAkkS verfügen.
Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung dürfen somit weiterhin und ganz besonders auf mdc als einem zukunftsfähigen und zuverlässigen Partner - auch unter verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen - vertrauen.