Anforderungen

Ein Leistungserbringer kann prinzipiell jederzeit ein Präqualifizierungsverfahren beantragen.
Es gibt jedoch besondere Zeitpunkte, zu denen die Durchführung eines solchen Verfahrens erforderlich ist.

Dazu gehören:
 

  • Eröffnung eines Unternehmens bzw. einer neuen Betriebsstätte / Filiale
  • Inhaberwechsel
  • Umzug einer Betriebsstätte
  • Umfirmierung
  • Abschluss neuer Versorgungsverträge mit Krankenkassen


Die Eignungsprüfung durch die Krankenkassen sowie die Präqualifizierung durch eine benannte Präqualifizierungsstelle erfolgen sowohl für das Unternehmen als auch für gegebenenfalls vorhandene Betriebsstätten.

Im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens sind folgende Voraussetzungen von den Leistungserbringern zu erfüllen und nachzuweisen:
 

  • allgemeine Anforderungen an das Unternehmen und die Betriebsstätte
  • Anforderungen an den fachlichen Leiter oder das verantwortliche Personal
  • organisatorische Voraussetzungen
  • räumliche Voraussetzungen
  • sachliche Voraussetzungen


Die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen können entweder durch Einreichen von schriftlichen Nachweisen und Fotodokumentation oder durch eine Begehung vor Ort erbracht werden.

Kunden, die mit der mdc als Präqualifizierungsstelle zusammenarbeiten, erhalten einen für die vorgesehenen Versorgungsbereiche individualisierten Anforderungskatalog. Somit entfällt die mühsame Suche im umfangreichen Kriterienkatalog gemäß den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands.