Anhang II Vollständiges
Qualitätssicherungssystem:
Das umfassendste Konformitätsbewertungsverfahren im Bereich der
Qualitätssicherungssysteme. Ein vollständiges Qualitätssicherungssystem muss alle
Schritte von der Produktentwicklung bis zur Endkontrolle abdecken. Das
Qualitätssicherungssystem kann bevorzugt gemäß der harmonisierten Norm EN ISO 13485
unter Berücksichtigung der EN 724 bzw. EN 50103 aufgebaut werden. Dieser Weg ist für
alle Produkte der Klassen IIa, IIb und III anwendbar. Abschnitt 4 beschreibt die Prüfung
der Produktauslegung, die für Produkte der Klasse III erforderlich ist. Das Vorgehen
beinhaltet die vollständige Überprüfung der Technischen Dokumentation hinsichtlich der
Erfüllung aller anwendbaren Grundlegenden Anforderungen. Hierbei kann die Benannte Stelle
eigene Prüfergebnisse des Herstellers in vollem Umfang anerkennen, so dass keine
Produktprüfung stattfindet.
Anhang III EG-Baumusterprüfung:
Ein Konformitätsbewertungsverfahren, das eine Prüfung der Auslegung
und eine Prüfung von repräsentativen Produkten durch die Benannte Stelle beinhaltet, um
sicherzustellen, dass die anwendbaren Grundlegenden Anforderungen eingehalten werden. Vom
Hersteller vorgelegte Prüfberichte sollten von Drittparteien stammen und bestimmten
Kriterien genügen. Prüfungen beim Hersteller sind unter Aufsicht der Benannten Stelle
möglich. Die EG-Baumusterprüfung kann für Produkte der Klasse IIb oder III herangezogen
werden. Jedoch ist Anhang III immer nur in Verbindung mit anderen Anhängen anwendbar.
Anhang IV EG-Prüfung:
Ein Konformitätsbewertungsverfahren, in dem die Benannte Stelle
überprüft, ob jedes Produkt bzw. eine Stichprobe von Produkten aus homogenen Chargen den
Anforderungen entspricht. Die Benannte Stelle gibt die Einzelprodukte bzw. Chargen frei.
Die EG-Prüfung ist für Produkte der Klasse IIa ohne Kombination mit einem anderen
Verfahren möglich. Für Produkte der Klassen IIb und III ist sie nur in Verbindung mit
einer EG-Baumusterprüfung anwendbar. Dieser Weg ist für Produkte, bei denen spezielle
Prozesse im Rahmen der Herstellung (z. B. Sterilisation) angewandt werden, nicht geeignet.
Anhang V Qualitätssicherung Produktion:
Dieses Konformitätsbewertungsverfahren bezieht sich auf ein
Qualitätssicherungssystem, das alle Schritte von der Beschaffung der Rohstoffe bis zur
Endkontrolle beinhalten muss. Mit Hilfe des Qualitätssicherungssystems muss die
Übereinstimmung der Produkte mit dem in der EG-Baumusterprüfung bescheinigten Baumuster
bzw. mit der Technischen Dokumentation sichergestellt werden. Das
Qualitätssicherungssystem kann bevorzugt gemäß der harmonisierten Norm EN ISO 13488
unter Berücksichtigung der EN 724 bzw. EN 50103 aufgebaut werden. Anhang V ist für
Produkte der Klasse IIa ohne Kombination mit einem anderen Verfahren möglich für
Produkte der Klassen IIb und III ist er nur in Verbindung mit einer EG-Baumusterprüfung
anwendbar.
Anhang VI Qualitätssicherung Produkt:
Dieses Konformitätsbewertungsverfahren bezieht sich auf ein
Qualitätssicherungssystem, das lediglich die Endkontrolle umfasst. Mit Hilfe des
Qualitätssicherungssystems muss die Übereinstimmung der Produkte mit dem in der
EG-Baumusterprüfung bescheinigten Baumuster bzw. mit der Technischen Dokumentation
sichergestellt werden. Das Qualitätssicherungssystem kann bevorzugt gemäß der Norm EN
46003 aufgebaut werden. Anhang VI ist für Produkte der Klasse IIa ohne Kombination mit
einem anderen Verfahren möglich, für Produkte der Klasse IIb ist er nur in Verbindung
mit einer EG-Baumusterprüfung anwendbar. Dieser Weg ist für Produkte, bei denen
spezielle Prozesse im Rahmen der Herstellung (z. B. Sterilisation) angewandt werden, nicht
geeignet.
Anhang VII - EG-Konformitätserklärung:
Das Konformitätsbewertungsverfahren, in dem der Hersteller selbst die
Übereinstimmung der Produkte mit der MDD erklärt. Hier wird im Wesentlichen der Inhalt
einer Technischen Dokumentation vorgeschrieben. Dieser Anhang als alleiniges
Konformitätsbewertungsverfahren trifft für Produkte der Klasse I zu, welche weder steril
sind noch eine Messfunktion besitzen.