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Technische Dokumentation - Harmonisierte Normen

Unabhängig davon, ob es sich um ein Produkt zur klinischen Prüfung, eine Sonderanfertigung oder ein Produkt der Klasse I, IIa, IIb oder III handelt, ist eine Technische Dokumentation immer erforderlich. Anforderungen an die Technische Dokumentation ergeben sich aus der MDD Anhang II.3.2 (c) und 4.2, Anhang III.3, Anhang VII.3, und Anhang VIII.3.1 und 3.2.

Der empfohlene Mindestinhalt einer Technischen Dokumentation ist folgender:

  • Inhaltsverzeichnis

  • Konformitätserklärung des Herstellers

  • Eine allgemeine Beschreibung des Produkts, einschließlich der geplanten Varianten

  • Konstruktionsunterlagen, einschließlich Bestimmung der Merkmale von Ausgangs- materialien, Leistungsmerkmale und -grenzen der Produkte, Herstellungsverfahren sowie Konstruktionszeichnungen und Pläne von Bauteilen,
    Baugruppen, Schaltungen usw.

  • Ergebnisse deer Risikoanalyse

  • Ergebnisse von Berechnungen und Prüfungen

  • Liste der ganz oder teilweise angewandten harmonisierten Normen

  • Nachweis, dass die Grundlegenden Anforderungen erfüllt sind
    MDD Checkliste Grundlegende Anforderungen

  • Nachweise über die Kompatibilität mit anderen Produkten

  • Klinische Daten

  • Kennzeichnung der Gebrauchsanweisung

  • Relevante Literatur und Ergebnisse von Datenbankrecherchen

 

Eine Hilfestellung hierfür bildet das Empfehlungsdokument der Benannten Stellen (Notified Bodies Recommendation (NB-MED/2.5.1/Rec 5) 'Technical documentation'.

Rohstoffhersteller und Unterauftragnehmer können der Benannten Stelle Dokumente zur Verfügung stellen, auf die der Hersteller der Medizinprodukte in seiner Technischen Dokumentation Bezug nehmen kann. Ähnlich können Produzenten von 'White Label'- bzw. OEM-Produkten direkt Dokumentationen bei der Benannten Stelle einreichen. (OEM bedeutet Original Equipment Manufacturer.)

Die MDD stärkt die Verantwortung des Herstellers unter anderem dadurch, dass eine formelle Risikoanalyse für jedes Produkt bzw. jede Produktgruppe gefordert ist. Eine hierbei bevorzugt anzuwendende Norm ist die harmonisierte EN ISO 14971.

Gemäß der 'Neuen Konzeption' beauftragt die Europäische Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN/CENELEC) mit der Erarbeitung von Normen, welche die Übereinstimmung der Produkte mit den Grundlegenden Anforderungen der Richtlinien belegen. Nach einer Überprüfung, ob und inwieweit die Grundlegenden Anforderungen abgedeckt sind, entscheidet die Kommission über die Veröffentlichung der Titel dieser Normen im Amtsblatt der EG. Durch diese Veröffentlichung erreichen diese Normen den Status einer harmonisierten Norm. Herstellern, die harmonisierte Normen einhalten, wird unterstellt, dass ihre Produkte auch die betreffenden Grundlegenden Anforderungen erfüllen (MDD Artikel 5). Die Anwendung harmonisierter Normen ist jedoch nach wie vor freiwillig. Wenn ein Hersteller harmonisierte Normen nicht einhält, muss er in anderer geeigneter Weise belegen, wie die Grundlegenden Anforderungen eingehalten werden.



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Last updated: 2011-09-07

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