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Auswahl der Zertifizierungswege
(Konformitätsbewertungsverfahren)

 

Die EG-Richtlinien konzentrieren sich auf die Verantwortung des Herstellers. Deswegen sind für eine CE-Kennzeichnung aller Medizinprodukte unter anderem eine Technische Dokumentation, eine Risikoanalyse, die nachgewiesene Erfüllung der Grundlegenden Anforderungen und eine vom Hersteller ausgestellte produktbezogene Konformitätserklärung erforderlich.

Hersteller von unsterilen Medizinprodukten der Klasse I, die keine Messfunktion besitzen, versehen Ihre Produkte unter vollständiger Eigenverantwortung mit einem CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer, wobei auch eine Einschaltung einer Benannten Stelle nicht vorgesehen ist.

Alle anderen Medizinprodukte, mit Ausnahme der Sonderanfertigungen und Produkte für klinische Prüfungen erfordern eine Zertifizierung durch eine Benannte Stelle bevor der Hersteller das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kenn-Nummer der Benannten Stelle auf Produkten anbringt. Abhängig von der Klassifizierung der Medizinprodukte hat der Hersteller die Wahl zwischen verschiedenen Zertifizierungswegen, unter den folgenden Links graphisch dargestellt sind.



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Last updated: 2010-04-21

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