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CE-Kennzeichnung: Die Prinzipien der
EG-Richtlinien
Die Europäische Union (EU) besteht aus den 27 Mitgliedsstaaten Belgien,
Bulgarien, Estland,
Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,
Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Diese
Mitgliedsstaaten unterscheiden sich in ihren Verfassungen und in ihren Gesetzessystemen.
Wo eine Harmonisierung von gesetzlichen Anforderungen für nötig erachtet wird,
erarbeitet die Europäische Kommission, das ausführende Organ der EU, Regularien, welche
nach der Verabschiedung durch den Europäischen Rat oder ggf. durch das Europäische
Parlament als 'Richtlinien des Rates' bzw. 'Richtlinie des Rates und Parlamentes' oder
einfach 'Richtlinien' bezeichnet werden. Jede Richtlinie beschreibt die Übereinkunft, die
erzielt wurde, und enthält eine Frist für die Umsetzung dieses europäischen Konsens in
das nationale Recht aller Mitgliedsstaaten.
1985 wurde ein Beschluss des Europäischen Rates über eine neue Konzeption hinsichtlich
der technischen Harmonisierung un Normung gefasst, welcher mit einer radikalen Änderung
der technischen Reglen für industrielle Produkte verbunden war. Diese 'Neue Konzeption'
schreibt in der Gesetzgebung nur allgemeine aber verpflichtende 'Grundlegende
Anforderungen' vor. Die detaillierten technischen Lösungen, die verwendet werden können,
um die Konformität mit den Grundlegenden Anforderungen zu belegen, werden in freiwillig
anwendbaren harmonisierten Normen dargelegt.
Seit dem 1. Januar 1993 erlaubt die Einführung des Binnenmarktes den
freien Verkehr von Waren im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Eine Bedingung für
diesen freien Warenverkehr ist die Anwendung der Richtlinien zur technischen
Harmonisierung, die auch Richtlinien nach der 'Neuen Konzeption' genannt werden. Diese
Richtlinien decken ein weites Gebiet von Industrieprodukten ab, so zum Beispiel Maschinen,
persönliche Schutzausrüstungen, Medizinprodukte, Telekommunikationsendeinrichtungen,
Spielzeuge, In-vitro-Diagnostika etc.
Die Konformitätsbewertung für die einzelnen Produkte oder für Produktgruppen kann,
abhängig von der jeweiligen Richtlinie, eine Zertifizierung durch eine Benannte Stelle
erfordern. Listen der Benannten Stellen, ihre Aufgabengebiete und ihre vierstellige
Kenn-Nummer sind im Amtsblatt der EG veröffentlicht.
Wenn eine Zertifizierung als Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens eine Anforderung
ist, hat der Hersteller die Wahl, sich eine beliebige Stelle in einem der Mitgliedsstaaten
der EU auszusuchen. Wenn ein Produkt mit den Anforderungen einer EG-Richtlinie
übereinstimmt, versieht es der Hersteller mit dem CE-Zeichen. Produkte, welche einer
Zertifizierung durch eine Benannte Stelle bedürfen, tragen das CE-Zeichen in Verbindung
mit der Kenn-Nummer der Benannten Stelle, wie zum Beispiel:

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