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Technische Dokumentation - Harmonisierte Normen - CTS


Unabhängig davon, ob es sich um ein Produkt für Leistungsbewertungszwecke, ein Produkt zur Eigenanwendung, Produkte gemäß Anhang II (Liste A oder B) oder um ein sonstiges In-vitro-Diagnostikum im Sinne der IVDD handelt, ist eine Technische Dokumentation immer erforderlich. Anforderungen an die Technische Dokumantation ergeben sich aus der IVD ANhang VIII für Produkte für Leistungsbewertungszwecke und aus dem Anhang III für alle anderen in-vitro-Diagnostika.

Der emphohlene Mindestinhalt einer Technischen Dokumentation gemäß Anhang III ist folgender:

  • Inhaltsverzeichnis

  • Konformitätserklärung des Herstellers

  • Eine allgemeine Beschreibung des Produkts, einschließlich der geplanten Varianten

  • Konstruktionsunterlagen, einschließlich Bestimmung der Merkmale von Ausgangsmaterialien, Leistungsmerkmale und -grenzen der Produkte, Herstellungsverfahren sowie - im Fall von Instrumenten - Konstruktionszeichnungen sowie Pläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltungen usw.

  • Zum Verständnis der genannten Charakteristika, Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Produkts erforderlichen Beschreibungen und Erläuterungen

  • Im Falle von Produkten, die Gewebe menschlichen Ursprungs oder aus diesen Geweben gewonnene Stoffe enthalten, Angaben zum Ursprung und zu den Bedingungen der Gewinnung dieser Materialien

  • Ergebnisse der Risiko- bzw. Gefahrenanalyse

  • Liste der ganz oder teilweise angewandten harmonisierten Normen

  • Angaben über die Einhaltung von Gemeinsamen Technischen Spezifikationen

  • Beschreibung, wie die Grundlegenden Anforderungen  gemäß Anhang I eingehalten werden

  • Für sterile Produkte oder Produkte mit einem speziellen mikrobiellen Status oder Reinheitsgrad eine Beschreibung der angewandten Verfahren einschließlich Validierung

  • Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, der vorgenommenen Prüfungen usw.

  • Nachweise über die Kompatibilität mit anderen Produkten

  • Prüfberichte

  • Angaben aus den Leistungsbewertungsprüfungen, mit denen die vom Hersteller geltend gemachten Leistungsdaten auf der Grundlage eines Referenzmessystems (soweit vorhanden) bestätigt werden (einschließlich Informationen zu den verwendeten Referenzverfahren, Referenzmaterialien, bekannten Referenzwerten, Genauigkeit und Messeinheiten). Diese Daten müssen aus in einer klinischen oder sonstigen geeigneten (d.h. den Anwendungsbedingungen nahen) Umgebung vorgenommenen Untersuchungen oder aus der einschlägigen Literatur stammen

  • Kennzeichnung und Bedienungsanleitung

  • Ergebnisse der Stabilitätsprüfungen
  • Dokumentation des Qualitätssicherungssystems (bzw. Verweise darauf)

Eine Leitlinie hierfür bildet das Empfehlungsdokument der Benannten Stellen (Notified Bodies Recommendation) NB-MED/2.5.1/Rec 5 'Technical Documentation'

Rohstoffhersteller und Unterauftragnehmer können der Benannten Stelle Dokumente zur Verfügung stellen, auf die der Hersteller der In-vitro-Diagnostika in seiner Technischen Dokumentation Bezug nehmen kann. Ähnlich können Produzenten von 'White Label' - bzw. OEM-Produkten direkt Dokumentationen bei der Benannten Stelle einreichen. (OEM bedeutet Original Equipment Manufacurer.)

Die IVDD stärkt die Verantwortung des Herstllers unter anderem dadurch, dass eine formelle Risikoanalyse für jedes Produkt bzw. jede Produktgruppe gefordert ist. Eine hierbei bevorzugt anzuwendende Norm ist die EN ISO 14971.

Gemäß der Neuen Konzeption beauftragt die Europäische Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN/CENELEC) mit der Erarbeitung von Normen, welche die Übereinstimmung der Produkte mit den Grundlegenden Anforderungen der Richtlinien belegen. Nach einer Überprüfung, ob und inwieweit die Grundlegenden Anfordeungen abgedeckt sind, entscheidet die Kommission über die Veröffentlichung der Titel dieser Normen im Amtsblatt der EG. Durch diese Veröffentlichung erreichen diese Normen den Status einer harmonisierten Norm. Herstellern, die harmonisierte Normen einhalten, wird unterstellt, dass ihre Produkte auch die betreffenden Grundlegenden Anforderungen erfüllen (IVDD Artikel 5). Die Anwendung harmonisierter Normen ist jedoch nach wie vor freiwillig. Wo ein Hersteller harmonisierte Normen nicht einhält, muss es in anderer geeigneter Weise belegen, wie die Grundlegenden Anforderungen eingehalten werden.

Ein Novum im Bereich der Medizinprodukte sind die Gemeinsamen Technischen Spezifikationen (CTS = Common Technical Specifications). Bei Einhaltung dieser Vorschriften wird ebenfalls von den Einhaltung der Grundlegenden Anforderungen ausgegangen. Bei Abweichungen von den CTS, die dem Hersteller nur in begründeten Fällen gestattet sind, müssen Lösungen gewählt werden, die dem Niveau der CTS zumindest gleichwertig sind. CTS werden für Produkte gemäß Anhang II Liste A und erforderlichenfalls für Produkte gemäß Anhang II Liste B festgelegt. In diesen Spezifikationen werden Kriterien für die Bewertung und die Neubewertung der Leistung, die Chargenfreigabekriterien, die Referenzmethoden und die Referenzmaterialien festgelegt. Die Gemeinsamen Technischen Spezifikationen werden unter der Verantwortung der EG-Kommission erarbeitet, von dieser angenommen und wie die harmonisierten Normen im Amtsblatt der EG veröffentlicht.


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Last updated: 2010-04-21

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