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Auswahl der Zertifizierungswege
(Konformitätsbewertungsverfahren)

Die EG-Richtlinien konzentrieren sich auf die Verantwortung des Herstellers. Deswegen sind für eine CE-Kennzeichnung aller In-vitro-Diagnostika unter anderem eine Technische Dokumentation, eine Risikoanalyse, die nachgewiesen Erfüllung der Grundlegenden Anforderungen und eine vom Hersteller ausgestellte produktbezogene Konformitätserklärung erforderlich.

Hersteller von In-vitro-Diagnostika, die nicht in Anhang II gelistet sind, nicht zur Eigenanwendung bestimmt sind und nicht ausschließlich für Leistungsbewertungszwecke vorgesehen sind, versehen Ihre Produkte unter vollständiger Eigenverantwortung mit einem CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer, wobei auch eine Einschaltung einer Benannten Stelle nicht vorgesehen ist.

Produkte gemäß Anhang II und Produkte zur Eigenanwendung erfordern eine Zertifizierung durch eine Benannte Stelle bevor der Hersteller das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kenn-Nummer der Benannten Stelle auf Produkten anbringt. Abhängig von der Zuordnung der In-vitro-Diagnostika hat der Hersteller die Wahl zwischen verschiedenen Zertifizierungswegen, die unter den folgenden Links graphisch dargestellt sind.



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Produkte gemäß
Anhang II,
Liste A

Produkte gemäß
Anhang II,
Liste B

Produkte
zur Eigenanwendung

Andere
In-vitro-Diagnostika

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Last updated: 2010-04-21

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