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Präqualifizierung (PQ)

- Bedeutung der PQ

- PQ-Stelle der mdc

- Kriterien für die PQ

- Ablauf des PQ-Verfahrens

- Anfragen, Antragstellung und Kosten

 




Bedeutung der Präqualifizierung (PQ)

„Präqualifizierung“ (kurz PQ) im eigentlichen Sinne ist eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Lieferanten nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen. Dieses in anderen europäischen Ländern schon länger gebräuchliche Verfahren gewinnt zunehmend auch in Deutschland an Bedeutung.

Im Bereich der Hilfsmittelversorgung wird die früher übliche kassenrechtliche Zulassung als Voraussetzung für den Abschluss von Versorgungsverträgen zurzeit durch ein PQ-Verfahren abgelöst. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet §126 des SGB V. Das PQ-Verfahren wurde auf Basis dieser Grundlage in einer Vereinbarung  zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer geregelt.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema PQ in der Hilfsmittelversorgung erhalten Sie auf der Homepage des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen http://www.gkvspitzenverband.de/Hilfsmittel_Praequalifizierung.gkvnet


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PQ-Stelle der mdc

Für uns als eine führende Zertifizierungsstelle im Gebiet der Medizinprodukte und des Gesundheitswesens wie auch unsere Schwesterorganisation ZDH-ZERT GmbH sind Aufgaben, wie sie im Rahmen der PQ durchgeführt werden, kein Neuland. Die Bearbeitung von Anträgen durch Überprüfung von Nachweisdokumenten und Audits bzw. Begehungen vor Ort charakterisieren seit mehr als 15 Jahren unsere tägliche Arbeit. Um die Aufgabe der Durchführung von PQ-Verfahren effizient und kostengünstig zu gestalten haben wir uns gemeinsam zur Gründung einer bei der mdc angesiedelten PQ-Stelle entschlossen. Hierbei greifen wir zusätzlich auf die Expertise und Erfahrung unseres Kooperationspartners Zertifizierung Bau e. V. zurück. Dieser ist mit vielen tausend erteilten PQ-Bescheinigungen Marktführer im Baubereich, wo ein vergleichbares PQ-Verfahren seit Jahren etabliert ist.

Den Umgang mit Leistungserbringern in der Hilfsmittelversorgung sind wir gewohnt. Betriebe aus den Gesundheitshandwerken und des Fachhandels repräsentieren den Großteil unserer Kunden. Von uns können alle Leistungserbringer die Zertifizierung und PQ aus einer Hand zu erhalten. Zertifizierungskunden können von einer Durchführung des Audits und der Begehung in zeitlichem Zusammenhang durch qualifizierte Auditoren von mdc bzw. ZDH-ZERT profitieren.

Im Rahmen der PQ wie auch der Zertifizierung müssen sensible Informationen der Unternehmen geprüft werden. Unabhängigkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Vertraulichkeit sind wesentliche Säulen unseres Handelns und sind durch mehrere Akkreditierungen von Behörden und Akkreditierungsstellen belegt
 


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Kriterien für die PQ

Im Rahmen der Hilfsmittelversorgung sind fachliche, persönliche, räumliche und sachliche Voraussetzungen, von den Leistungserbringern zu erfüllen. Im Rahmen der Präqualifizierung werden gemäß den veröffentlichten Empfehlungen des GKV-Sptzenverbandes allgemeine unternehmensbezogenen Aspekte betrachtet, die je nach Versorgungsart variieren. Die Anforderungen sind  und insbesondere in einem Kriterienkatalog und

Betriebsbegehungsbögen veröffentlicht.
Sitzhilfen Bandagen Einlagen
Hörhilfen Lagerungshilfen Orthesen
Prothesen Schuhe Sehhilfen

Der Kriterienkatalog beinhaltet für alle Versorgungsarten folgende Anforderungen:
- allgemeine Anforderungen an das Unternehmen und die Betriebsstätte(n)
- Anforderungen an den fachlichen Leiter/das verantwortliche Personal
- organisatorische Voraussetzungen
- räumliche Voraussetzungen
- Ausstattungsvoraussetzungen

In Abhängigkeit von den Anforderungen erfolgt die Überprüfung insbesondere anhand von:
- Kopien von Urkunden und anderen Nachweisdokumenten
- Eigenerklärungen
- Inventarlisten
- Fotodokumentationen
- ggf. Begehungen vor Ort


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Ablauf des PQ-Verfahrens

Das PQ-Verfahren der mdc ist in die folgenden Schritte gegliedert:

1.      Abklärung der Versorgungsbereiche und Angebotserstellung

2.      Antragstellung

3.      formale Prüfung auf Vollständigkeit

4.      Prüfung der Nachweise

5.      ggf. Betriebsbegehung

6.      Entscheidung zur Präqualifizierung

7.      Erstellung und Meldung der Bescheinigung

Während der Gültigkeit der PQ-Bescheinigung von üblicherweise 5 Jahren (im Rahmen der Bestandschutzregelung 3 Jahre) sind maßgebliche Änderungen gemäß § 2 Abschnitt 8 der PQ-Vereinbarung  anzuzeigen. Diese haben eine zusätzliche Prüfung und ggf. die Erstellung einer neuen Bescheinigung zur Folge.

Sollten Sie mit einer Vorgehensweise oder Entscheidung im Rahmen des PQ-Verfahrens nicht einverstanden sein, steht Ihnen unser Beschwerdeverfahren zur Verfügung.


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Anfragen, Antragstellung und Kosten

Vor einer Antragstellung ist es sinnvoll, dass Sie mit uns die Versorgungsbereiche, für die eine PQ angestrebt wird, klar abklären. Im Rahmen einer solchen Abklärung erhalten Sie ein verbindliches Angebot. Bitte benutzen Sie folgende Formulare.

    
Versorgungsbereiche

     Angebotserstellung PQV

Eine direkte Antragstellung ohne vorherige Abklärung der Versorgungsbereiche und Einholung eines Angebots ist möglich. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine nachträgliche Änderung der beantragten Versorgungsbereiche nicht mehr möglich ist.

Mit einer Antragstellung entstehen Kosten für die Durchführung des PQ-Verfahrens gemäß unserer Preisliste. Diese entstehen unabhängig davon, ob das Verfahren zum Erfolg führt.

 Anfragen richten Sie bitte

-          per E:mail an              pq@mdc-ce.de

-          telefonisch an             +49-(0)30-6392-8411

-          per Fax an                  +49-(0)30-6392-8427


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Telefon: +49-(0)711 253597-0; Fax: +49-(0)711 253597-10; e-mail: mdc@mdc-ce.de

Last updated: 2011-06-09

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