Präqualifizierung
(PQ)
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Bedeutung der PQ
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PQ-Stelle der mdc
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Kriterien für die PQ
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Ablauf des PQ-Verfahrens
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Anfragen, Antragstellung und Kosten
Bedeutung der Präqualifizierung (PQ)
„Präqualifizierung“ (kurz PQ) im eigentlichen
Sinne ist eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle
Lieferanten
nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten
Ausschreibung
ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen. Dieses in
anderen europäischen Ländern schon länger gebräuchliche Verfahren
gewinnt zunehmend auch in Deutschland an Bedeutung.
Im Bereich der Hilfsmittelversorgung wird die
früher übliche kassenrechtliche Zulassung als Voraussetzung für den
Abschluss von Versorgungsverträgen zurzeit durch ein PQ-Verfahren
abgelöst. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet
§126 des SGB V.
Das PQ-Verfahren wurde auf Basis dieser Grundlage
in einer
Vereinbarung zwischen
dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den maßgeblichen
Spitzenorganisationen der Leistungserbringer geregelt.
Weitere allgemeine Informationen zum Thema PQ in
der Hilfsmittelversorgung erhalten Sie auf der Homepage des
Spitzenverbands Bund der Krankenkassen
http://www.gkvspitzenverband.de/Hilfsmittel_Praequalifizierung.gkvnet
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PQ-Stelle der mdc
Für uns als eine
führende Zertifizierungsstelle im Gebiet der Medizinprodukte und des
Gesundheitswesens wie auch unsere Schwesterorganisation ZDH-ZERT GmbH
sind Aufgaben, wie sie im Rahmen der PQ durchgeführt werden, kein
Neuland. Die Bearbeitung von Anträgen durch Überprüfung von
Nachweisdokumenten und Audits bzw. Begehungen vor Ort charakterisieren
seit mehr als 15 Jahren unsere tägliche Arbeit. Um die Aufgabe der
Durchführung von PQ-Verfahren effizient und kostengünstig zu gestalten
haben wir uns gemeinsam zur Gründung einer bei der mdc angesiedelten
PQ-Stelle entschlossen. Hierbei greifen wir zusätzlich auf die Expertise
und Erfahrung unseres Kooperationspartners Zertifizierung Bau e. V.
zurück. Dieser ist mit vielen tausend erteilten PQ-Bescheinigungen
Marktführer im Baubereich, wo ein vergleichbares PQ-Verfahren seit
Jahren etabliert ist.
Den Umgang mit Leistungserbringern in der Hilfsmittelversorgung sind wir
gewohnt. Betriebe aus den Gesundheitshandwerken und des Fachhandels
repräsentieren den Großteil unserer Kunden. Von uns können alle
Leistungserbringer die Zertifizierung und PQ aus einer Hand zu erhalten.
Zertifizierungskunden können von einer Durchführung des Audits und der
Begehung in zeitlichem Zusammenhang durch qualifizierte Auditoren von
mdc bzw. ZDH-ZERT profitieren.
Im Rahmen der PQ wie auch der Zertifizierung müssen sensible
Informationen der Unternehmen geprüft werden. Unabhängigkeit,
Neutralität, Unparteilichkeit und Vertraulichkeit sind wesentliche
Säulen unseres Handelns und sind durch mehrere Akkreditierungen von
Behörden und Akkreditierungsstellen belegt
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Kriterien für die PQ
Im Rahmen der Hilfsmittelversorgung sind
fachliche, persönliche, räumliche und sachliche Voraussetzungen, von den
Leistungserbringern zu erfüllen. Im Rahmen der Präqualifizierung werden
gemäß den veröffentlichten
Empfehlungen des GKV-Sptzenverbandes
allgemeine unternehmensbezogenen Aspekte betrachtet, die je nach
Versorgungsart variieren. Die Anforderungen sind und insbesondere in
einem
Kriterienkatalog und
Der Kriterienkatalog
beinhaltet für alle Versorgungsarten folgende Anforderungen:
- allgemeine Anforderungen an das Unternehmen und die Betriebsstätte(n)
- Anforderungen an den fachlichen Leiter/das verantwortliche Personal
- organisatorische Voraussetzungen
- räumliche Voraussetzungen
- Ausstattungsvoraussetzungen
In Abhängigkeit von den
Anforderungen erfolgt die Überprüfung insbesondere anhand von:
- Kopien von Urkunden und anderen Nachweisdokumenten
- Eigenerklärungen
- Inventarlisten
- Fotodokumentationen
- ggf. Begehungen vor Ort
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Ablauf des PQ-Verfahrens
Das PQ-Verfahren der
mdc ist in die folgenden Schritte gegliedert:
1.
Abklärung
der Versorgungsbereiche und Angebotserstellung
2.
Antragstellung
3.
formale
Prüfung auf Vollständigkeit
4.
Prüfung
der Nachweise
5.
ggf.
Betriebsbegehung
6.
Entscheidung zur Präqualifizierung
7.
Erstellung und Meldung der Bescheinigung
Während der Gültigkeit der PQ-Bescheinigung von
üblicherweise 5 Jahren (im Rahmen der Bestandschutzregelung 3 Jahre)
sind
maßgebliche Änderungen gemäß § 2 Abschnitt 8 der PQ-Vereinbarung
anzuzeigen.
Diese haben eine zusätzliche Prüfung und ggf. die Erstellung einer neuen
Bescheinigung zur Folge.
Sollten Sie mit
einer Vorgehensweise oder Entscheidung im Rahmen des PQ-Verfahrens nicht
einverstanden sein, steht Ihnen unser Beschwerdeverfahren
zur Verfügung.
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Anfragen,
Antragstellung und Kosten
Vor
einer Antragstellung ist es sinnvoll, dass Sie mit uns die
Versorgungsbereiche, für die eine PQ angestrebt wird, klar abklären. Im
Rahmen einer solchen Abklärung erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
Bitte benutzen Sie folgende Formulare.
Versorgungsbereiche
Angebotserstellung PQV
Eine direkte
Antragstellung ohne vorherige
Abklärung der Versorgungsbereiche und Einholung eines Angebots ist
möglich. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine nachträgliche
Änderung der beantragten Versorgungsbereiche nicht mehr möglich ist.
Mit einer
Antragstellung entstehen Kosten für die Durchführung des PQ-Verfahrens
gemäß unserer Preisliste. Diese entstehen unabhängig
davon, ob das Verfahren zum Erfolg führt.
Anfragen richten Sie
bitte
-
per E:mail an
pq@mdc-ce.de
-
telefonisch an
+49-(0)30-6392-8411
-
per Fax an
+49-(0)30-6392-8427
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